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Datenschutz-Bestimmungen

Unsere verkaufsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Gesellschaft AUTOCAR- Ťažné zariadenia s.r.o.

1. Allgemeine Lieferbedingungen

Die Ware wird mittels E-Shops, per E-Mail oder telefonisch bestellt. Bei einer telefonischen Bestellung ist es nicht möglich, eine Reklamation geltend zu machen. Die bestellte Ware, welche wir auf Lager haben, wird spätestens am nächsten Tag nach der Bestellung und nach telefonischer Rücksprache mit dem Kunden - soweit die Vereinbarung nicht anders ist - verschickt.

Über den Liefertermin der bestellten Ware, die nicht auf Lager ist, werden Sie telefonisch oder per E-Mail informiert.

Die Ware wird von unserem Zentrallager in Ivachnová versendet. Die Warenzusendung verläuft nach Dispositionen auf Kosten und Risiko des Kunden. Lieferzeit ins Ausland sind ca. 4-5 Werkstage.

Der Käufer kann die bestellte Ware nur nach Einwilligung des Verkäufers zurückgeben oder austauschen.

Es ist untersagt die Marken sowie Schilder, die sich auf der Ware befinden, zu beschädigen oder zu entfernen und weiterzuverkaufen.

Durch die Bestellung der Ware per E-Shop, drückt der Kunde sein Einverständnis mit den Allgemeinen Geschäftsbedingungen aus.

2. Preise

Alle von uns angebotene Preise sind bindend, gelten in Euro und sind inklusive der zur Zeit gültigen Mehrwertsteuer. Neben dem Preis für die Ware wird noch der Preis für ergänzende Leistungen erhoben (Liefer- und Versandkosten).

Auf die angebotenen Preise gewährt der Verkäufer den Händlern keine weiteren Ermäßigungen. Sollten aufgrund von steuerlichen oder marktwirtschaflichen Gegebenheiten Preiserhöhungen nötig sein (z.B. wegen des Einkaufpreises, des Steuersatzes, der Gebühren oder des veränderten Währungskurses), ist der Verkäufer berechtigt die vereinbarten Preise zu erhöhen. Im Falle einer Vorauszahlung wird der einschlägige Betrag in den Einkaufpreis einberechnet. Die Vorauszahlung verfällt nicht zugunsten des Verkäufers. Lediglich im Falle, dass es seinetwegen nicht zur Kontraktrealisation gekommen ist.

 Folgende Zuschläge zum Montagepreis können berechnet werden:

-  10 € Zuschlag zum Montagepreis für die Montage bei Autos mit eingebauten Gasanlagen 

-  20 € Zuschlag zum Montagepreis für die Montage von nicht bei uns gekaufter Anhängerkupplungen 

-  10 € Zuschlag für die Demontage einer Anhängerkupplung und der elektrischen Verkabelung 

- bei anderen Leistungen (z.B. Service eines Anhängers usw.) wird für eine

Arbeitsstunde eines Mechanikers 25 € extra berechnet 

Über alle Preise wird der Kunde telefonisch, per E-Mail oder persönlich informiert.

3. Zahlungsbedingungen

Die Zahlung verfolgt im Voraus in Bar oder per Nachnahme. Die Ausstellung einer Rechnung auf Fälligkeit ist nicht möglich.

 Lieferkosten nach Gewicht der Sendung

Österreich

bis 30 kg 15 €

bis 50 kg 24 €

bis 70kg 36 €

bis 90 kg 60 €

Deutschland

bis 30 kg 19 €

bis 50 kg 41 €

Bei Bestellung von mehreren Anhängerkupplungen, werden diese getrennt verpackt und versendet.

4. Eigentumsvorbehalt

Der Verkäufer behält sich das Eigentumsrecht auf die gelieferte Ware bis zur Bezahlung des Einkaufspreises einschlieβlich der Nebenkosten vor. Das Risiko einer Beschädigung  übernimmt ab dem Zeitpunkt der Warenzulieferung der Käufer.

5. Haftung

Der Käufer ist verpflichtet, sich über den Zustand der Ware bei der Zulieferung zu überzeugen. Im Falle einer Warenbeschädigung, Nichtlieferung eines Teiles der Bestellung usw. verpflichtet sich der Käufer, angesichts der Notwendigkeit der Bewahrung der Möglichkeit eventuell das Recht gegenüber den Beförderern geltend zu machen. Diese Tatsache in dem Transportdokument zu kennzeichnen und sie durch ein Einschreiben, das dem Transporteur adressiert und geschickt wird, zu bestätigen, und zwar ohne unnötige Verzögerung nach der Warenzulieferung. Weiter ist der Käufer verpflichtet, dem Verkäufer eine Kopie des oben genannten Einschreibens zuzusenden.

Die Reklamation der Warenzulieferung wird nur dann anerkannt, wenn sie innerhalb von 14 Tagen von der Warenzulieferung erfolgt und wenn sie in schriftlicher Form erhoben wird. Die Reklamation der Warenqualität wird anerkannt, wenn sie unverzüglich nach der Warenzulieferung erfolgt und eine genaue Beschreibung der Reklamationsgründe beinhaltet. Der Verkäufer ist für solchen Schaden nicht verantwortlich, der infolge einer inkorrekten bzw. unsachgemäβen Benutzung oder wegen einer unangemessenen Anspruchsstellung auf die Ware (z.B. Überlastung der Ladung eines Fahrzeugs) entstanden ist. Der Käufer hat Pflicht, sich mit diesen Anwenderbedingungen vertraut zu machen. Im Falle, dass der Einkaufsvertragsgegenstand auf eine von dem Hersteller nicht gebilligte Art und Weise verändert wurde, trägt der Verkäufer für solchen Schaden keine Verantwortung.

Alle von uns gelieferten Teile müssen vor der Montage, die eine unabkömmliche Bedingung der Zulieferung ist, auf Tauglichkeit zu dem entsprechenden Fahrzeugtyp überprüft werden. Die Dachträger dürfen lediglich bei dem entsprechenden Fahrzeugtyp benutzt werden. Die technischen Änderungen, Zubehör und ausschließliche Haftungen für Druckfehler bleiben vorbehalten sowie Druckfehler im Text bzw. auf den Bildern.

Es ist nicht möglich, eine bereits montierte Anhängerkupplung oder einen bereits montierten Dachträger, Gepäckträger zurückzugeben. Die Rückgabe der Ware ist lediglich nach vorheriger Vereinbarung und anhand einer Rücklieferung auf Kosten des Käufers möglich. Der Verkäufer behält sich für solche Fälle das Recht auf eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 10% des Warenpreises vor. Die Garantiefrist für die verkauften Produkte beläuft sich auf 24 Monate, falls es nicht anders vereinbart wurde.

6. Datenverarbeitung 

Alle Lieferungen werden mithilfe elektronischer Datenverarbeitung registriert. Der Käufer ist damit einverstanden, dass seine Personaldaten für den Bedarf des Verkäufers benutzt werden.

7. Anwendbares Recht, Gerichtsort

Diese allgemeinen Liefer- und Geschäftsbedingungen richten sich nach gültigen slowakischen Rechtsvorschriften.

Allgemeine Informationen für die richtige Anwendung einer Anhängervorrichtung

Für den Gebrauch der Anhängerkupplung sind nur die Daten des Fahrzeugsherstellers maßgebend. Die angegebenen Werte der Anhängervorrichtung dürfen nicht überschritten werden.

Die Anhängervorrichtung ist für das Ziehen des Anhängers, oder zur Befestigung eines homologisierten Fahrradträgers bestimmt. Die Benutzung muss der Straßenverkehrsordnung entsprechen.

Eine andere Art der Benutzung ist von dem Hersteller nicht erlaubt.

Bei der Benutzung eines Anhängers verändern sich die Fahrverhältnisse des Fahrzeugs. Dieses muss man bei der Führung des Fahrzeugs beachten.

Die von dem Hersteller vorgesehenen Punkte und Öffnungen für die Montage der Anhängervorrichtung müssen immer eingehalten werden. Die Einbaueinleitung sowie Betriebseinleitung empfehlen wir immer zu den Fahrzeugpapieren dazuzulegen.

Montageinformationen:

  • Die Anhängervorrichtung ist ein Sicherheitsteil, und muss deshalb immer von den geschulten Mechanikern eingebaut werden. Jede Änderung der Konstruktion der Anhängervorrichtung ist ausdrücklich verboten. Jede Änderung könnte zum Sicherheitsrisiko werden, womit die Anhängervorrichtung ihre Garantie verliert.
  • Bei der Montage der einzelnen Anhängervorrichtungsteilen müssen die Bereiche von der überschüssigen Isolation der Karosserie entfernt werden.
  • Die einzelnen Schrauben mit einem bestimmten Drehmoment festschrauben.
  • Die unbedeckten Teile, oder gebohrte Löcher behandeln Sie mit einem Korrosionsschutzanstrich.
  • Bevor Sie den universalen E-Satz montieren, informieren Sie sich bei Ihrem Fahrzeughändler, ob Sie damit die Fahrzeugelektrik nicht beschädigen.

Betriebsinformationen:

  • Alle Schrauben soll man nach ca. 1000km Fahrt mit einem Anhänger wieder kontrollieren.
  • Der Kugelkopf muss immer sauber und geschmiert bleiben.
  • Bei der Benutzung einer Stabilisierungseinrichtung (z.B. Sicherheitskupplung AKS von AL-KO), oder eines Fahradträgers muss der Kugelkopf sauber sein und von Schmiermitteln befreit werden.
  • Sobald der Durchschnitt des Kugelkopfs an irgendeiner Stelle 49,0mm oder noch weniger erreicht, darf die Anhängervorrichtung aus Sicherheitsgründen nicht mehr benuzt werden.